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„Ein Sieg für den Verbraucherschutz!“ - Wettanbieter knickt vor dem BGH ein

Hamburg, 30.04.2024

Ein Spieler hatte von dem österreichischen Sportwettanbieter Betano die Rückabwicklung der Wetten verlangt. Das Oberlandesgericht Dresden hatte ihm Recht gegeben, da Betano keine Erlaubnis zum Veranstalten von Online-Sportwetten für Deutschland hatte.


Hiergegen legte Betano Revision zum Bundesgerichtshof ein. Für Donnerstag, den 2.5.2024 war die mündliche Verhandlung und Urteilsverkündung geplant.

Schon vorab hatte der BGH seine Rechtsauffassung in einem ausführlichen Hinweisbeschluss dargelegt und beabsichtigte, dem Spieler in jeder Hinsicht Recht zu geben. Der Anbieter hat nun seine Revision zurückgenommen.


Damit wird das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden rechtskräftig und die Wetten müssen rückabgewickelt werden. Betano muss dem Spieler in der Folge alles erstatten. Dies bedeutet eine großartige Nachricht für den Verbraucherschutz. Ferner ist es ein klares Signal für die Anbieter, sich zukünftig an den Spielerschutz zu halten und verschafft den Betroffenen Gerechtigkeit.

Betano hatte in der Öffentlichkeit für sein Angebot geworben und gab auf seiner Internetseite an, über alle erforderlichen Erlaubnisse zu verfügen. Tatsächlich hatte der Anbieter jedoch keine Erlaubnis für Deutschland. Ohne Berechtigung sind Glücksspiele im Internet verboten. Aus diesem Grund hätte der Anbieter keine Wetten veranstalten dürfen und hat damit gegen das Strafgesetz verstoßen.


Der Anbieter argumentierte, er hätte die Erlaubnis beantragt. Fehler in der Gesetzgebung hätten dazu geführt, dass sie ihm nicht erteilt wurde und dies sei europarechtswidrig. Er könne daher nicht zur Verantwortung gezogen werden.


Die Argumentation ist nicht neu. Bereits das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht hatten ihr eine Absage erteilt und sich dabei auch auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bezogen. Dieser hatte mehrfach entschieden, dass es Sache des jeweiligen Mitgliedsstaates sei, wie er seine Bürger schütze, solange dieses Vorgehen in sich stimmig sei und dadurch kein staatliches Monopol gestützt werde. Ein solches gibt es in Deutschland bereits seit 2008 nicht mehr.


Mit seinem Hinweisbeschluss hatte erstmalig der BGH die Gelegenheit, sich mit einem Fall von Online-Sportwetten zu befassen. Er bestätigte das Urteil aus Dresden. Der Anbieter hätte die Wetten nicht veranstalten dürfen und muss sie daher rückabwickeln, also alles herausgeben, was er vom Wettteilnehmer einbehalten hat, so der BGH.


Bundesweit laufen tausende ähnliche Gerichtsverfahren, für die der Hinweis des Bundesgerichtshofs von entscheidender Bedeutung ist. Es ist davon auszugehen, dass sich die meisten Gerichte der überzeugenden Argumentation des BGH anschließen werden. Die Wettanbieter müssen in der Folge die in den letzten Jahren abgeschlossenen Wetten rückabwickeln, unabhängig von ihrem Ausgang.


Allein das Legal-Tech Unternehmen Gamesright finanziert die Rückforderungen von über 1.500 Verbrauchern gegen Anbieter von Online-Sportwetten, sowie mehr als tausend Verfahren gegen Anbieter von Online-Casinos. Darunter seien Verfahren gegen bet365, Tipico, bwin, Interwetten, Xtip, Unibet und viele andere.


Zitat Gamesright: „Heute ist ein großer Tag für den Verbraucherschutz. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Hinweis klargestellt, dass die Vorschriften zum Schutz der Spieler eingehalten werden müssen. Viele namhafte Anbieter haben dies in den letzten zehn Jahren nicht getan. Einige halten sich bis heute nicht daran. Für die von Gamesright unterstützen Verbraucher ist heute ein Tag zum jubeln. Wir sind überzeugt, dass viele Verbraucher jetzt ihr Recht einfordern und Rückzahlung verlangen werden. Gamesright unterstützt sie dabei.“


In einem weiteren Rechtsstreit, der vor dem BGH geführt wird, geht es um die Rückabwicklung von Wetten, die teilweise bis zu zehn Jahre zurückliegen. Gamesright hatte dem Spieler, der zunächst über zwei Instanzen geklagt hatte, den Anspruch abgekauft, um vor dem BGH eine grundsätzliche Lösung für alle betroffenen Verbraucher zu erreichen. Außergerichtliche Verhandlungen mit Tipico waren allerdings gescheitert, sodass nun ein Urteil in der Sache erwartet wird.


Zitat Gamesright: „Tipico vertritt die Auffassung, dass die gerade grundsätzlich vom BGH bestätigten Ansprüche der Betroffenen schon nach drei Jahren verjähren würden. Die Rechtsprechung sieht dies überwiegend anders und geht davon aus, dass die Wetten der letzten zehn Jahre rückabgewickelt und die Zahlungen der Spieler erstattet werden müssen. Eine Klärung dieser Frage durch den Bundesgerichtshof wird für Rechtsklarheit sorgen und dazu beitragen, zu gerechten Lösungen zu kommen.“


Wohl alle Sportwettanbieter haben jahrelange gegen das grundsätzliche Verbot verstoßen, ohne Erlaubnis Glücksspiele im Internet anzubieten. Eine Auswertung zahlreicher Klagen ergibt, dass zumeist auch gegen weitere Spielerschutzgesetze verstoßen wurde. So sei auf verbotene Online-Casinos per Link hingewiesen und damit Geschäft gemacht worden, das Einzahlungslimit von maximal 1.000€ im Monat sei nicht eingehalten worden und in vielen Fällen seien Wettformen angeboten worden, die gar nicht erlaubnisfähig gewesen seien, insbesondere sogenannte Live-Wetten.


Bei Gamesright sei man „fest davon überzeugt, dass alle Anbieter, die mittlerweile eine behördliche Lizenz für Deutschland erhalten haben, spätestens den Hinweis des BGH zum Anlass nehmen werden, mit der Aufarbeitung der Vergangenheit zu beginnen. Es ist nun Aufgabe der Anbieter ihre Glaubwürdigkeit wiederherzustellen und vor allem ihre Zuverlässigkeit für die Zukunft nachzuweisen. Wir wollen dabei auf allen Seiten behilflich sein und setzten uns dafür ein, diesen Prozess so einfach und fair für alle Parteien auszugestalten, wie möglich. Niemand möchte, dass die Wettbranche und der Profisport einen Imageschaden erleiden.“


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Hannah Richter

Tel: 040 / 237 24 33 749 

E-Mail: kontakt@gamesright.de

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