Hamburg, 05.04.2024
In einem Hinweisbeschluss (I ZR 88/23) gab der Bundesgerichtshof (BGH) bekannt, dass er beabsichtigt, einem Spieler Recht zu gewähren und die Revision eines Sportwettenanbieters zurückzuweisen. Dieser Entscheid markiert einen weiteren Meilenstein im Kampf für den Verbraucherschutz und einen schweren Schlag für Online-Wettanbieter.
Hannes Beuck, einer der Gründer von Gamesright, dem Prozessfinanzierer gegen illegale Online-Sportwetten: “Der Hinweisbeschluss ist ein großer Sieg für den Verbraucherschutz. Es ist ein wichtiges und richtiges Zeichen für den Verbraucher und wird eine entscheidende Rolle in der Zukunft spielen.“
Gamesright setzt als innovatives Start-Up neue Maßstäbe im Verbraucherschutz, indem es Betroffenen von illegalen Online-Sportwettverlusten und Glücksspielverlusten Zugang zu spezialisierten Anwälten verschafft. Das Ziel des Unternehmens ist es, die Verbraucher zu unterstützen und deren Rechte zu stärken. Mit einer Erfolgsquote von über 95% hat Gamesright bereits mehr als 600 Fälle zu Gunsten ihrer Klienten abgeschlossen, während 2000 weitere Fälle derzeit gerichtlich verfolgt werden, worüber hinaus täglich circa 100 neue Fälle eingehen. Eine Klagewelle gegen Sport-Wettanbieter ist in vollem Gange.
Co-Founder Christoph Gerstner: „Durch den Hinweisbeschluss wurden weitgehend alle relevanten Fragen zugunsten unseres Verfahrens beantwortet, was zu einer deutlichen Zunahme an Klarheit geführt hat. Sollte das finale Urteil ebenfalls positiv für unsere Seite ausfallen, ist mit einer signifikanten Zunahme an Klagen zu rechnen. In dieser Situation wäre unser Unternehmen Gamesright mit einem solchen Urteil als Fundament in einer starken Position, um sowohl bestehende als auch neue Klienten effektiv zu vertreten. Dieser Ausblick stimmt uns für die Zukunft zuversichtlich.“
Der betroffene Anbieter, der wie viele andere ohne gültige Lizenz agierte, konnte nicht nachweisen, dass er von der Lizenzpflicht befreit war. Stattdessen verzeichnet der BGH, dass der Anbieter gegen mehrere Bedingungen verstieß, darunter die Annahme von Wetten über 1.000€ pro Monat, das Anbieten von Live-Wetten und die Verlinkung auf andere, nicht lizensierbare Glücksspielangebote wie Online-Casinos und Automatenspiele.
Die festgestellten Verstöße waren derart gravierend, dass sie eine Lizenzerteilung ausschlossen, weshalb im konkreten Fall des Spielers keine gesonderte Prüfung notwendig war. Zudem bestätigte der BGH, dass keine Verjährung der Ansprüche eingetreten ist, die normalerweise erst nach einem Zeitraum von zehn Jahren beginnt.
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Hannah Richter
Tel: 040 / 237 24 33 749
E-Mail: kontakt@gamesright.de
Der jüngste Hinweisbeschluss markiert einen Erfolg für Gamesright. Potenziell ermöglicht er Hunderttausenden von Nutzern, Verluste geltend zu machen, die zwischen 2013 und 2020 durch illegale Online-Wetten entstanden sind. Eine daraus resultierende Welle von Klagen könnte der Wettbranche Verluste in Milliardenhöhe zuführen. "Wir beziffern den Schaden auf über 20 Milliarden Euro", so Beuck.
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