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Gamesright-Verfahren vor dem Bundesgerichtshof auf „ruhend“ gestellt

Hamburg, 05.03.2024

Das für den 7. März terminierte Verfahren vor dem Bundesgerichtshof im Fall der Rückforderung von Online-Glücksspielverlusten wurde vom Gericht vorübergehend auf "ruhend" gestellt. Das bedeutet, dass der Fall jederzeit wieder aufgenommen werden kann. Gamesright-Founder Hannes Beuck betont: „Diese Entscheidung stellt eine gängige Vorgehensweise dar, um juristische Prozesse zu ordnen und zu strukturieren. Wir bleiben optimistisch und geduldig im Hinblick auf eine positive,höchstrichterliche Entscheidung."


In dem betreffenden Fall geht es um die Forderung eines Spieler mit einem vergleichsweise geringen Streitwert von 3.719,26 Euro, die er von 2013 bis 2018 beim Anbieter Tipico verloren hat. Nach diesem nun zu klärenden Fall aus dem Jahr 2021 - als es noch keine Rechtssprechung gab - haben Verbraucher bereits in über 500 von Gamesright finanzierten Fällen vor Gericht gegen zahlreiche,namhafte Wettanbieter gewonnen - über 2000 Fälle sind anhängig. Alle OLG-Urteile sind pro Kläger ausgefallen seitdem. Täglich gehen 100 neue Anfragen ein. Ein Team von 30 spezialisierten Anwälten macht die Ansprüche in Vollzeit geltend.


Trotz der Verzögerung bleibt die Zuversicht des Unternehmens ungetrübt. "Unsere Erfolgsbilanz spricht jetzt schon vor Gericht für sich", betont Co-Founder Christoph Gerstner. "Wir gewinnen weiterhin unsere Fälle und behalten eine hohe Erfolgsquote bei. Für unsere Klienten und uns ist und bleibt das Ziel unabhängig vom BGH-Urteil klar – Gerechtigkeit und die Rückforderung ihres Geldes."


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Tel: 040 / 237 24 33 749 

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