Hamburg, 03.03.2024
Diese Woche Donnerstag befasst sich der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe mit dem Fall „I ZR 90/23“ – die Erstattung von Verlusten bei unerlaubten Online-Sportwetten. Erstmals wird durch die Hamburger Firma „Gamesright“ solch ein Fall vor dem BGH verhandelt. „Die Tatsache, dass wir als erstes Unternehmen mit einem solchen Fall vor dem Bundesgerichtshof stehen, macht uns und unser Team sehr stolz“, sagt Hannes Beuck, Mitgründer und Rechtsanwalt. In dem betreffenden Fall fordert ein Spieler einen vergleichsweise geringen Streitwert von 3.719,26 Euro zurück, die er von 2013 bis 2018 beim Anbieter Tipico verloren hat. Nach diesem nun zu klärenden Fall aus dem Jahr 2021 - als es noch keine Rechtssprechungen gab - haben Verbraucher bereits in über 500 von Gamesright finanzierten Fällen vor Gericht gegen zahlreiche namhafte Wettanbieter gewonnen - über 2000 Fälle sind anhängig. Alle OLG-Urteile sind pro Kläger ausgefallen seitdem. Täglich gehen 100 neue Anfragen ein, und ein Team von 30 Anwälten in Vollzeit arbeitet daran. „Unsere Erfolgsquote liegt zwischen 92 und 95 Prozent“, betont Beuck. Eine Rückforderung ist denkbar einfach und risikofrei: Das Unternehmen kümmert sich um die gesamte Vorbereitung und vermittelt die Betroffenen an spezialisierte Anwälte. Es trägt alle Kosten und finanziert die Rechtsstreite komplett. Nur im Erfolgsfall erhält Gamesright eine Provision. Mitgründer Christoph Gerstner sagt: „Wir glauben fest daran, dass jeder die Möglichkeit haben sollte, Verluste zurückzufordern, die mit illegalem Glücksspiel entstanden sind.“
Hintergrund: Erst seit Ende 2020 gibt es in engen Grenzen deutsche Lizenzen für Online-Sportwetten. Seit dem 01.07.2021 können auch andere Online-Glücksspiele Lizenzen erhalten. Wer ohne deutsche Lizenz Sportwetten oder Casinospiele im Internet angeboten hat, kann zehn Jahre lang zur Rückzahlung verpflichtet werden. Das gilt auch dann, wenn der Anbieter heute über eine Lizenz verfügt. Beuck: „Die Glücksspielbranche betrieb jahrelang illegale und grundsätzlich verbotene Geschäfte. Sie hätten das Geld der Verbraucher nicht annehmen dürfen. Den Verbrauchern steht deshalb ihr verlorenes Geld zu.“ Und Gerstner ergänzt: „Wir sind zuversichtlich, dass dieser Fall einen revolutionären Sieg darstellen und richtungsweisend für den Verbraucherschutz sowie im Kampf gegen illegales Glücksspiel sein wird.“ Der Schwarzmarkt verbotener online-Wetten wird in Deutschland auf 20 Milliarden Euro geschätzt.
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