Sportwetten

BGH-Verhandlung zum Rechtsstreit zwischen Gamesright und Tipico

Wichtige Entscheidung erwartet - Kritik an DFB, Uefa wegen EM-Sponsor Betano

Karlsruhe, 26.06.2024

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Verhandlungstermin im Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen I ZR 90/23 festgesetzt. Die Verhandlung zwischen dem Legal-Tech-Unternehmen Gamesright und dem Sportwettenanbieter Tipico wird am 27. Juni fortgesetzt. Im Zentrum des Verfahrens steht die Rückforderung aus Sportwetten in Höhe von 3.719,26 Euro, die ein Verbraucher zwischen den Jahren 2013 und 2018 beim Anbieter verlor. Tipico besaß in diesem Zeitraum keine offizielle Sportwettlizenz, was die Wetten gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag ausdrücklich verboten machte.

 

Das Verfahren wurde im April für Vergleichsverhandlungen unterbrochen, die jedoch ohne Einigung endeten. Nun wird am 27. Juni mit einem Urteil gerechnet. Neben der grundsätzlichen Frage, ob das Angebot verbotener Sportwetten zur Unwirksamkeit der Wettverträge und damit zur Rückabwicklung führt, wird bei diesem Termin vorrangig über die Verjährungsfrist entschieden. Diese Frist definiert den Zeitraum, in dem Betroffene ihr Geld zurückfordern können. Es wird festgelegt, ob die von den Oberlandesgerichten vertretene Frist von zehn Jahren bestehen bleibt oder auf drei Jahre begrenzt wird.

 

Gamesright wird das erste Urteil zu einer Rückforderung aus verbotenen Sportwetten vor dem höchsten deutschen Gericht erstreiten. Als Klägerin möchte Gamesright Klarheit für alle Verbraucher schaffen. Der Prozess des betroffenen Spielers wurde zunächst von Gamesright finanziert und mittlerweile vollständig ausgezahlt. Gamesright ist darauf eingestellt, mit seinen Partnern in den kommenden Jahren buchstäblich tausende Verfahren zu finanzieren.

 

 

Auf die Frage, ob man bei positivem Ausgang des Verfahrens von einem Erdrutsch sprechen kann, antwortet Beuck: „Absolut, ja. Der BGH hat vorliegend in einem Verfahren zwischen Gamesright und Tipico darüber entschieden, ob Sportwettverträge mit Anbietern ohne Lizenz bis Ende 2020 unwirksam waren. Wir gehen davon aus, dass dieser Grundsatz vom BGH bestätigt wird. Er gilt dann für alle Wetten vor Ende 2020. Entsprechend viele Betroffene dürften sich neu bei uns melden. Es gibt weitere gesetzliche Gründe, warum viele Wetten unwirksam waren. Darauf hat der BGH in einem Verfahren gegen Betano hingewiesen. Solche Verstöße waren nach unserer Kenntnis die Regel, nicht die Ausnahme. Der Großteil der Verhandlungen wird daher zukünftig auf zwei Ebenen von den Verbrauchern geführt werden: Wegen der grundsätzlichen Unwirksamkeit und wegen der Verstöße gegen materielles Recht. Sollten wir jetzt in der Grundsatzfrage gewinnen, wäre dies für die Verbraucher optimal. Es würde für alle Anbieter ohne Lizenz gelten.“

 

 

Der Fall könnte eine bedeutende Veränderung für die Wettbranche bedeuten. Der vorliegende Hinweisbeschluss des Gerichts ist sehr positiv für Gamesright und die betroffenen Verbraucher. Es besteht die Möglichkeit einer Milliarden-Erstattung für die Verbraucher aus illegalen Gewinnen der Wettanbieter. Gamesright versteht seinen Auftrag darin, der Wettbranche Möglichkeiten zur Aufarbeitung ihrer Vergangenheit anzubieten und dabei fair mit den eigenen Kunden umzugehen.

 

 

Beuck äußert sich auch kritisch zum Sponsoring von BETANO durch die UEFA und den DFB bei der Europameisterschaft: „Es wird das völlig falsche Signal gesendet. Einigkeit besteht darüber, dass Sportwetten aufgrund ihres hohen Suchtpotentials überhandgenommen haben. Der Glücksspielatlas der Bundesregierung bestätigt dies und weist auf 1,3 Millionen Glücksspielsüchtige sowie weitere 3 Millionen Gefährdete hin. Dies entspricht einem erheblichen Anteil der erwachsenen Bevölkerung, die auffälliges Verhalten zeigt. Auch wenn Sportwetten in gewisser Weise zum Sport gehören mögen, halte ich es für falsch, bei einer Großveranstaltung dafür Werbung zu machen, insbesondere da hier auch viele junge Menschen auf Sportwetten aufmerksam gemacht werden. Vor vielen Jahren wurden Werbemaßnahmen für Zigaretten und Alkohol aufgrund ihres ähnlichen Suchtpotentials stark eingeschränkt oder verboten. Dasselbe sollte für Sportwetten gelten.“

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