Karlsruhe, 07.05.2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den neuen Verhandlungstermin im Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen I ZR 90/23 festgesetzt. Die Verhandlung zwischen dem Prozessfinanzierer Gamesright und dem Sportwettenanbieter Tipico wird am 27. Juni fortgesetzt. Der Streitfall dreht sich um Forderungen in Höhe von 3.719,26 Euro, die ein von Gamesright vertretener Spieler von Tipico zurückfordert. Der Spieler hatte diesen Betrag zwischen den Jahren 2013 und 2018 beim Anbieter verloren.
Die vorherigen Vergleichsverhandlungen, die im April stattfanden, endeten ohne Einigung. Hannes Beuck, einer der Gründer von Gamesright, äußerte sich optimistisch über den Ausgang der anstehenden Verhandlungen: "Ich bin überzeugt, dass der BGH im Zuge des neuen Verhandlungstermins im Sinne der Verbraucher entscheiden wird. Diese konnten nicht ahnen, dass namhafte Anbieter verbotene Sportwetten angeboten haben.“ Weiter fügte Beuck hinzu: „Es geht um einen Erdrutsch für die Sportwettanbieter und einen immensen Schaden. Für uns zählt der Verbraucherschutz.“
Die anstehende Verhandlung markiert einen wichtigen Punkt im Kampf gegen unerlaubte Geschäftspraktiken im Bereich der Sportwetten und unterstreicht die Bedeutung des Verbraucherschutzes in diesem Marktsegment. Gamesright setzt sich weiterhin für die Rechte der Verbraucher ein und hofft auf eine richtungsweisende Entscheidung durch den Bundesgerichtshof.
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